Steuerberatervermittlung - Aktuelle Informationen
Werbegeschenke für Kunden – was kann ich steuerlich absetzen?
Als Unternehmer – ob Existenzgründer oder „alter Hase“ – gibt es immer wieder Anlässe, Kundenbeziehungen durch Geschenke zu vertiefen bzw. einfach zu pflegen. Seien es Geburtstage, Jubiläen oder andere Anlässe, dabei gibt es einiges steuerlich zu beachten, damit diese Geschenke auch allen Seiten seinen gewünschten Effekt bringt und wirklich Freude bereitet. Grundsätzlich gibt eine Freigrenze von 35,00 Euro, die den Wert des Geschenkes pro Person und Geschäftsjahr nicht überschreiten darf. Doch auch hier gibt es ein paar relevante Aspekte zu beachten.
Die wichtigsten Aspekte für förderliche Kundengeschenke
Die Freigrenze von 35,00 Euro setzt in jedem Fall eine genaue Aufzeichnungspflicht hinsichtlich Beschenktem, Anlass und Art des Geschenkes voraus. Zudem noch einige weitere wichtige Hinweise:
- Geschenke bei einem Nettowert von unter 10,00 Euro oder so genannten Streuartikeln (bedruckte Tassen, Feuerzeuge, Notizblöcke, etc.) fallen nicht unter diese Freigrenze, sondern sind komplett als abzugsfähige Betriebsausgaben zu bewerten – d.h. weder Schenkender noch Beschenkter haben Einkommensteuer zu entrichten.
- Die Freigrenze von 35,00 Euro gilt für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen beim Netto-Betrag, bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen als 35,00 Euro inklusive Umsatzsteuer.
- Die Freigrenze von 35,00 Euro ist kein „Freibetrag“, d.h. wird der Betrag überschritten, zählt die gesamte Ausgabe nicht mehr als Betriebsausgabe – die Abzüge für Betriebsausgaben entfallen somit. In der Buchführung zählt sie als Entnahme aus dem Betriebsvermögen.
- Geschenke an die eigenen Arbeitnehmer fallen nicht unter diese Regelungen, sondern gelten als Arbeitslohn – für die gelten eigene Richtlinien, Bestimmungen und Besonderheiten (s. auch Steuertipps „Geldgeschenke als Arbeitslohn“).
Versteuerung, Pauschalierungswahlrecht, Obergrenzen – fragen Sie einen Steuerberater!
Eine pauschale Versteuerung von Geschenken mit einem Steuersatz von 30% ist möglich – dies gilt jedoch nur bis zu bestimmten Obergrenzen. Zudem hat der schenkende Unternehmer ein „Pauschalierungswahlrecht“ – da jedoch nur einheitlich ausgeübt werden kann. Diese Entscheidung hat dann wiederum Auswirkungen auf alle Zuwendungen im laufenden Geschäftsjahr – auch unter 35,00 Euro. Lassen Sie sich also in speziellen Fragen hierzu lieber gleich von Ihrem Steuerberater die Freude, die Sie ja bereiten möchten, steuerlich absichern.
Mit einer Software professionell vorbereitet: Ihre Buchhaltung für den Steuerberater
Mit einer Software professionell vorbereitet: Ihre Buchhaltung für den Steuerberater
Geht es um die Buchhaltung, sind viele Selbstständige – und gerade auch Existenzgrüner gestresst, überfragt oder möchten sich am liebsten gar nicht damit beschäftigen. Geht es Ihnen genau so? Eine Buchhaltungssoftware kann professionelle Unterstützung schaffen. So können Sie Prozesse standardisieren, die Qualität Ihrer Daten sichern und Fehler minimieren. Mit ein paar richtigen Vorraussetzungen ist dies die ideale Ergänzung zu Ihrem Steuerberater.
Welche Kriterien muss ich beim Kauf beachten?
Natürlich beinhaltet die Anschaffung einer Buchhaltungssoftware Kosten. Damit Sie aber bestimmt ein passendes Produkt kaufen, sollten Sie auf folgende Kriterien besonders achten:
- Welche Buchhaltungssoftware verwendet Ihr Steuerberater? Mit welchen anderen wäre diese außerdem kompatibel? Fragen Sie am besten bei Ihrem Steuerberater nach.
- Ist die Buchhaltungssoftware DATEV-kompatibel und verfügt sie über eine DATEV-Schnittstelle?
- Hält die Buchhaltungssoftware die GDPdU ein (die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)?
- Ist die Buchhaltungssoftware durch ein GoB-Testat zertifiziert (d.h. entspricht sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchungssysteme)?
- Besitzt die Buchhaltungssoftware ein integriertes ELSTER-Modul?
Welche Lösung ist genau die richtige?
Entscheiden Sie sich, ob Sie lieber alles selbst machen möchten, oder Sie zusammen mit einem Steuerberater arbeiten möchten. Ist letzteres der Fall, kann dieser Sie wahrscheinlich sogar bei der Anlage von Vorlagen innerhalb des Programms unterstützen. Ob ohne oder mit Vorkenntnissen zur Buchhaltung – achten Sie zudem auf die Anforderungen, die Sie an die Buchhaltungssoftware setzen und auf die Services, die rundherum angeboten werden. Meist gibt es eine Testversion, eine bestimmte Garantierzeit zur kostenlosen Rückgabe oder ähnliches, wodurch Sie Ihre Anlage eingehend vorher prüfen können.
Auf eigenen Beinen - Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus
Selbstständigkeit, eine eigene Existenz mit einer Geschäftsidee zu gründen oder mit anderen zusammen sich auf die Beine zu stellen – aus der Arbeitslosigkeit gibt es viele Wege, die auch vom Staat unterstützt werden. Dabei gilt es, sich glaubhaft und engagiert zu zeigen und bestimmte Fristen einzuhalten. Dann können Sie mit Anspruch auf Arbeitslosegeld I nämlich für sechs Monate schon mit einem Zuschuss von Ihrem individuellen Arbeitslosengeld plus 300,- Euro-Pauschale für Ihre soziale Absicherung rechnen. Fragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Steuerberater nach. Gerade ein Steuerberater kann Ihnen für die Existenzgründung weiterhelfen.
Wichtige Fristen für den Existenzgründungszuschuss
Um natürlich auf Nummer sicher zu gehen, dass Sie auch bestimmt Anspruch auf Gründungszuschuss haben, sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitsamt erkundigen. Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- Sie müssen mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein – also können Sie theoretisch schon am zweiten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit Ihre Selbstständigkeit beginnen.
- Ihr Restanspruch auf Arbeitslosengeld I beträgt mindestens noch 150 Tage.
- Innerhalb von 24 Monaten müssen Sie mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Nur so haben Sie nämlich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Sollten Sie keine Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I haben, fragen Sie bei Ihrem Arbeitsamt nach dem Einstiegsgeld – auch hier können Sie Unterstützung finden, sollten Sie sich selbstständig machen wollen.
Anträge, Unterschriften, Formulare
Für einen Zuschuss müssen Sie beim Arbeitsamt einige Formblätter, Vorraussetzungen und Nachweisen erbringen. Ein wichtiger Bestandteil für die Beantragung des Gründungszuschusses ist z.B., die Überprüfung und positive Bescheinigung der Tragfähigkeit Ihrer aufzunehmenden Tätigkeit zu erbringen. Das können entsprechende Stellen wie z.B. Gründerzentren, Kreditinstitute oder auch die IHK (Industrie- und Handelskammer) sein. Aber auch ein Steuerberater Ihres Vertrauens ist dazu befähigt – und kann Ihnen zusätzlich noch wichtige Tipps und Ratschläge im Vorfeld Ihres gesamten Antrages vermitteln.
Auch für Existenzgründer: Steuerfristen beim Finanzamt beachten

Jeder Existenzgründer kennt das leidige Thema: Eigentlich will man sich voller Leidenschaft um seine Geschäftsidee kümmern, muss sich aber mit der Steuerangelegenheiten auseinandersetzen. Es gibt verschiedene Fristen, die man einhalten sollte, um seine Steuern zu zahlen. Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammen arbeiten, regelt er alles Organisatorische - und erinnert sich in regelmäßigen Abständen, was wann von Ihnen für eine fristgerechte Abgabe geliefert werden muss.
WELCHE TERMINE MUSS MAN NUN BEACHTEN?
Ihre Umsatzsteuervoranmeldung
Als Existenzgründer sind Sie verpflichtet, jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben - bis zum 10. Tag des Folgemonats.
Das gilt für die ersten zwei Jahre nach Gründung. Danach muss entschieden werden, je nachdem, wie viel Umsatzsteuer im Vergleich zum Vorjahr von Ihnen gezahlt wurde. Liegt die Differenz zwischen der gezahlten Umsatzsteuer und der Vorsteuer im Vorjahr mehr als 7.500 Euro, ist es so geregelt, dass die Umsatzsteuer jeden Monat gezahlt werden muss.
Ihre Einkommensteuer als Existenzgründer
Ihr Steuerberater wird Ihnen erzählen: Wer ein Einkommen erzielt, muss dies versteuern. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Existenzgründer oder Angestellter Einkommen erzielen. Es gilt: Alles über 8.004 Euro Grundfreibetrag muss versteuert werden. Die Höhe Ihres Einkommensteuersatzes richtet sich nach Ihrem Gewinn, den Sie nach Abzug aller Betriebsausgaben erwirtschaftetet haben. Der Eingangssteuersatz beträgt heute 14 Prozent. Das heißt, erwirtschaften Sie einen Gewinn von 8.005 Euro, also einem Euro mehr, als der Grundfreibetrag, dann gilt der Steuersatz von 14 Prozent. Ihre Einkommensteuererklärung müssen Sie bis 31.05. eines Jahres beim Finanzamt einreichen. Hilft Ihnen ein Steuerberater, haben Sie bis offiziell ohne Antrag auf eine Dauerfristverlängerung bis zum 31.12. eines Jahres Zeit.
Auch Körperschafts- und Gewerbesteuer müssen Sie je nach Unternehmensart für Ihre Steuer berücksichtigen. Wer mehr erfahren will, kann auch viele gute Informationen auf dem Existenzgründerportal des BMWi erhalten.
Guter Rat für alle Steuerzahler: Steuerbücher für Steuern und Finanzen
Nicht immer hat man gleich einen Steuerberater zur Seite, der einem mit Rat und Tat zur Seite steht. Für einen ersten Überblick oder zum Nachschlagen lohnen sich Bücher von verschiedenen Verlagen. Unsere Redaktion hat folgende Buchempfehlungen für Sie zusammengestellt:
- Konz: Das Steuersparbuch für Ihre Steuererklärung: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für die Steuererklärung. Unschlagbar ist der Preis von rund 10 Euro. Ein übersichtliches Glossar bietet eine gute Orientierung durch die Themen des Buches. Mehr dazu finden Sie bei Amazon.
- Köstler: Steuern sparen für Arbeitnehmer und Rentner: Dieses Buch erklärt, wie Sie Ihre Chancen für die Steuererklärung nutzen können. Auch dieses Buch ist für unter 10 Euro zu haben und macht in einfacher Sprache klar, was Sie für Ihre Steuererklärung alles beachten müssen. Hier können Sie das Buch bestellen.
- Haufe Lexware: Einkommensteuererklärung 2013: Dieses Buch führt Sie Schritt für Schritt durch die Einkommensteuererklärung. Außerdem erhalten Sie zu dem Buch eine Steuersoftware – QuickSteuer®. Laut Verlag ist die Software sogar für ELSTER geeignet. Mehr Informationen und Bestellmöglichkeiten erhalten Sie hier.
Oft ist es trotz Lektüre nicht leicht, sich in der Steuerwelt zurecht zu finden. Viele Neuerungen kommen ständig dazu. Viele Chancen kann man als „Steuerlaie“ nicht einschätzen. Wer sich doch auf einen Steuerberater verlassen will, finden in unserem Portal kostenlos einen Steuerberater direkt in seiner Nähe. Ob ein Steuerberater in Berlin oder ein Steuerbareter in Dortmund – wir vermitteln Ihnen in ganz Deutschland einen Steuerberater, der sich Ihren Fragen und Anforderungen annimmt. Das spart Energie und Zeit für die jährliche Steuererklärung. Hier finden Sie Ihren Steuerberater.

