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		<title>Steuer Tipps von Steuerberatervermittlung</title>
		<link>http://www.steuerberatervermittlung.com</link>
		<description>Steuer Tipps von Steuerberatervermittlung.</description>
		<language>de-de</language>
		<copyright>Silvia Franke</copyright>
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		<pubDate>Sat, 13 Apr 2013 21:17:13 +0200</pubDate>
    <item>
      <title>Mit einer Software professionell vorbereitet: Ihre Buchhaltung für den Steuerberater  </title>
      <description><![CDATA[<p><strong>Mit einer Software professionell vorbereitet: Ihre Buchhaltung f&uuml;r den Steuerberater</strong></p>
<p>Geht es um die Buchhaltung, sind viele Selbstst&auml;ndige &ndash; und gerade auch Existenzgr&uuml;ner gestresst, &uuml;berfragt oder m&ouml;chten sich am liebsten gar nicht damit besch&auml;ftigen. Geht es Ihnen genau so? Eine <strong>Buchhaltungssoftware kann professionelle Unterst&uuml;tzung schaffen</strong>. So k&ouml;nnen Sie Prozesse standardisieren, die Qualit&auml;t Ihrer Daten sichern und Fehler minimieren. Mit ein paar richtigen Vorraussetzungen ist dies die ideale Erg&auml;nzung zu Ihrem Steuerberater.</p>
<p><strong>Welche Kriterien muss ich beim Kauf beachten?</strong></p>
<p>Nat&uuml;rlich beinhaltet die Anschaffung einer Buchhaltungssoftware Kosten. Damit Sie aber bestimmt ein passendes Produkt kaufen, sollten Sie auf folgende Kriterien besonders achten:</p>
<ul>
<li>Welche Buchhaltungssoftware verwendet Ihr Steuerberater? Mit welchen anderen w&auml;re diese au&szlig;erdem kompatibel? Fragen Sie am besten bei Ihrem Steuerberater nach.</li>
<li>Ist die Buchhaltungssoftware DATEV-kompatibel und verf&uuml;gt sie &uuml;ber eine DATEV-Schnittstelle?</li>
<li>H&auml;lt die Buchhaltungssoftware die GDPdU ein (die Grunds&auml;tze zum Datenzugriff und zur Pr&uuml;fbarkeit digitaler Unterlagen)?</li>
<li>Ist die Buchhaltungssoftware durch ein GoB-Testat zertifiziert (d.h. entspricht sie den Grunds&auml;tzen ordnungsm&auml;&szlig;iger DV-gest&uuml;tzter Buchungssysteme)?</li>
<li>Besitzt die Buchhaltungssoftware ein integriertes ELSTER-Modul?</li>
</ul>
<p><strong>Welche L&ouml;sung ist genau die richtige?</strong></p>
<p>Entscheiden Sie sich, ob Sie lieber alles selbst machen m&ouml;chten, oder Sie zusammen mit einem Steuerberater arbeiten m&ouml;chten. Ist letzteres der Fall, kann dieser Sie wahrscheinlich sogar bei der <strong>Anlage von Vorlagen innerhalb des Programms unterst&uuml;tzen</strong>. Ob ohne oder mit Vorkenntnissen zur Buchhaltung &ndash; achten Sie zudem auf die Anforderungen, die Sie an die Buchhaltungssoftware setzen und auf die Services, die rundherum angeboten werden. Meist gibt es eine <strong>Testversion</strong>, eine bestimmte Garantierzeit zur kostenlosen R&uuml;ckgabe oder &auml;hnliches, wodurch Sie Ihre Anlage eingehend vorher pr&uuml;fen k&ouml;nnen.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=16</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=16</guid>
      <pubDate>Sat, 13 Apr 2013 21:11:06 +0200</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Auf eigenen Beinen - Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus</title>
      <description><![CDATA[<p>Selbstst&auml;ndigkeit, eine eigene Existenz mit einer Gesch&auml;ftsidee zu gr&uuml;nden oder mit anderen zusammen sich auf die Beine zu stellen &ndash; aus der Arbeitslosigkeit gibt es viele Wege, die auch vom Staat unterst&uuml;tzt werden. Dabei gilt es, sich glaubhaft und engagiert zu zeigen und bestimmte Fristen einzuhalten. Dann k&ouml;nnen Sie mit Anspruch auf <strong>Arbeitslosegeld I n&auml;mlich f&uuml;r sechs Monate schon mit einem Zuschuss von Ihrem individuellen Arbeitslosengeld plus 300,- Euro-Pauschale f&uuml;r Ihre soziale Absicherun</strong>g rechnen. Fragen Sie bei Ihrer Agentur f&uuml;r Arbeit oder Ihrem Steuerberater nach. Gerade ein Steuerberater kann Ihnen f&uuml;r die Existenzgr&uuml;ndung weiterhelfen.</p>
<h2></h2>
<h2>Wichtige Fristen f&uuml;r den Existenzgr&uuml;ndungszuschuss</h2>
<p>Um nat&uuml;rlich auf Nummer sicher zu gehen, dass Sie auch bestimmt Anspruch auf Gr&uuml;ndungszuschuss haben, sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitsamt erkundigen. Die wichtigsten Fristen im &Uuml;berblick:</p>
<ul>
<li>Sie m&uuml;ssen mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein &ndash; also k&ouml;nnen Sie theoretisch schon am zweiten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit Ihre Selbstst&auml;ndigkeit beginnen.</li>
<li>Ihr Restanspruch auf Arbeitslosengeld I betr&auml;gt mindestens noch 150 Tage.</li>
<li>Innerhalb von 24 Monaten m&uuml;ssen Sie mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Nur so haben Sie n&auml;mlich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I. </li>
</ul>
<p>Sollten Sie keine Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I haben, fragen Sie bei Ihrem Arbeitsamt nach dem Einstiegsgeld &ndash; auch hier k&ouml;nnen Sie Unterst&uuml;tzung finden, sollten Sie sich selbstst&auml;ndig machen wollen.</p>
<h2>Antr&auml;ge, Unterschriften, Formulare</h2>
<p>F&uuml;r einen&nbsp; Zuschuss m&uuml;ssen Sie beim Arbeitsamt einige Formbl&auml;tter, Vorraussetzungen und Nachweisen erbringen. Ein wichtiger Bestandteil f&uuml;r die Beantragung des Gr&uuml;ndungszuschusses ist z.B., die &Uuml;berpr&uuml;fung und positive Bescheinigung der Tragf&auml;higkeit Ihrer aufzunehmenden T&auml;tigkeit zu erbringen. Das k&ouml;nnen entsprechende Stellen wie z.B. Gr&uuml;nderzentren, Kreditinstitute oder auch die IHK (Industrie- und Handelskammer) sein. <strong>Aber auch ein Steuerberater Ihres Vertrauens ist dazu bef&auml;higt &ndash; und kann Ihnen zus&auml;tzlich noch wichtige Tipps und Ratschl&auml;ge im Vorfeld Ihres gesamten Antrages</strong> vermitteln.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=15</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=15</guid>
      <pubDate>Thu, 4 Apr 2013 10:55:41 +0200</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Auch für Existenzgründer: Steuerfristen beim Finanzamt beachten</title>
      <description><![CDATA[<p><img alt="Steuer Termine beim Finanzamt einhalten" height="133" ismap="ismap" src="files/istock_000005154440xsmall.jpg" style="float: left; margin: 7px;" title="Steuertermine mit Steuerberater organisieren" width="182" /></p>
<p>Jeder Existenzgr&uuml;nder kennt das leidige Thema: Eigentlich will man sich voller Leidenschaft um seine Gesch&auml;ftsidee k&uuml;mmern, muss sich aber mit der Steuerangelegenheiten auseinandersetzen. Es gibt verschiedene Fristen, die man einhalten sollte, um seine Steuern zu zahlen. Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammen arbeiten, regelt er alles Organisatorische - und erinnert sich in regelm&auml;&szlig;igen Abst&auml;nden, was wann von Ihnen f&uuml;r eine fristgerechte Abgabe geliefert werden muss. &nbsp;</p>
<h2>WELCHE TERMINE MUSS MAN NUN BEACHTEN?</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ihre Umsatzsteuervoranmeldung</strong></p>
<p>Als Existenzgr&uuml;nder sind Sie verpflichtet, jeden Monat&nbsp;eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben - bis zum 10. Tag des Folgemonats.</p>
<p>Das gilt f&uuml;r die ersten zwei Jahre nach Gr&uuml;ndung. Danach muss entschieden werden, je nachdem, wie viel Umsatzsteuer im Vergleich zum Vorjahr von Ihnen gezahlt wurde. Liegt die Differenz zwischen der gezahlten Umsatzsteuer und der Vorsteuer im Vorjahr mehr als 7.500 Euro, ist es so geregelt, dass die Umsatzsteuer jeden Monat gezahlt werden muss.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ihre Einkommensteuer als Existenzgr&uuml;nder</strong></p>
<p>Ihr Steuerberater wird Ihnen erz&auml;hlen: Wer ein Einkommen erzielt, muss dies versteuern. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Existenzgr&uuml;nder oder Angestellter Einkommen erzielen. Es gilt: Alles &uuml;ber 8.004 Euro Grundfreibetrag muss versteuert werden. Die H&ouml;he Ihres Einkommensteuersatzes richtet sich nach Ihrem Gewinn, den Sie nach Abzug aller Betriebsausgaben erwirtschaftetet haben. Der Eingangssteuersatz betr&auml;gt heute 14 Prozent. Das hei&szlig;t, erwirtschaften Sie einen Gewinn von 8.005 Euro, also einem Euro mehr, als der Grundfreibetrag, dann gilt der Steuersatz von 14 Prozent. Ihre Einkommensteuererkl&auml;rung m&uuml;ssen Sie bis 31.05. eines Jahres beim Finanzamt einreichen. Hilft Ihnen ein Steuerberater, haben Sie bis offiziell ohne Antrag auf eine Dauerfristverl&auml;ngerung bis zum 31.12. eines Jahres Zeit.</p>
<p>Auch K&ouml;rperschafts- und Gewerbesteuer m&uuml;ssen Sie je nach Unternehmensart f&uuml;r Ihre Steuer ber&uuml;cksichtigen. Wer mehr erfahren will, kann auch viele gute Informationen auf dem <a href="http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/steuern/index.php">Existenzgr&uuml;nderportal des BMWi</a> erhalten.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=14</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=14</guid>
      <pubDate>Mon, 25 Mar 2013 09:51:54 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Guter Rat für alle Steuerzahler: Steuerbücher für Steuern und Finanzen</title>
      <description><![CDATA[<p>Nicht immer hat man gleich einen Steuerberater zur Seite, der einem mit Rat und Tat zur Seite steht. F&uuml;r einen ersten &Uuml;berblick oder zum Nachschlagen lohnen sich B&uuml;cher von verschiedenen Verlagen. Unsere Redaktion hat folgende Buchempfehlungen f&uuml;r Sie zusammengestellt:</p>
<ul>
<li><strong>Konz: Das Steuersparbuch f&uuml;r Ihre Steuererkl&auml;rung</strong>: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen f&uuml;r die Steuererkl&auml;rung. Unschlagbar ist der Preis von rund 10 Euro. Ein &uuml;bersichtliches Glossar bietet eine gute Orientierung durch die Themen des Buches. <a href="http://www.amazon.de/Konz-Das-Arbeitsbuch-zur-Steuererkl%C3%A4rung/dp/3426785692/ref=sr_1_2?s=books&amp;ie=UTF8&amp;qid=1362859712&amp;sr=1-2" target="_blank">Mehr dazu finden Sie bei Amazon</a>. </li>
<li><strong>K&ouml;stler: Steuern sparen f&uuml;r Arbeitnehmer und Rentner</strong>: Dieses Buch erkl&auml;rt, wie Sie Ihre Chancen f&uuml;r die Steuererkl&auml;rung nutzen k&ouml;nnen. Auch dieses Buch ist f&uuml;r unter 10 Euro zu haben und macht in einfacher Sprache klar, was Sie f&uuml;r Ihre Steuererkl&auml;rung alles beachten m&uuml;ssen. <a href="http://www.weltbild.de/3/15860916-1/buch/steuern-sparen.html" target="_blank">Hier k&ouml;nnen Sie das Buch bestellen.</a></li>
<li><strong>Haufe Lexware: </strong><strong>Einkommensteuererkl&auml;rung 2013</strong>: Dieses Buch f&uuml;hrt Sie Schritt f&uuml;r Schritt durch die Einkommensteuererkl&auml;rung. Au&szlig;erdem erhalten Sie zu dem Buch eine Steuersoftware &ndash; QuickSteuer&reg;. Laut Verlag ist die Software sogar f&uuml;r ELSTER geeignet. Mehr Informationen und Bestellm&ouml;glichkeiten erhalten Sie <a href="http://www.buecher.de/shop/ratgeber/einkommensteuererklaerung-2013-m-cd-rom-quick-steuer-2013/dittmann-willi-geckle-gerhard-haderer-dieter-happ/products_products/detail/prod_id/35902818/" target="_blank">hier</a>.</li>
</ul>
<p>Oft ist es trotz Lekt&uuml;re nicht leicht, sich in der Steuerwelt zurecht zu finden. Viele Neuerungen kommen st&auml;ndig dazu. Viele Chancen kann man als &bdquo;Steuerlaie&ldquo; nicht einsch&auml;tzen. Wer sich doch auf einen Steuerberater verlassen will, finden in unserem Portal kostenlos einen Steuerberater direkt in seiner N&auml;he. Ob ein Steuerberater in Berlin oder ein Steuerbareter in Dortmund &ndash; wir vermitteln Ihnen in ganz Deutschland einen Steuerberater, der sich Ihren Fragen und Anforderungen annimmt. Das spart Energie und Zeit f&uuml;r die j&auml;hrliche Steuererkl&auml;rung. <a href="redaxo://4" title="Steuerberater Suche">Hier finden Sie Ihren Steuerberater.</a></p>
<p><strong>&nbsp;</strong></p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=13</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=13</guid>
      <pubDate>Mon, 11 Mar 2013 21:48:39 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Steuern sparen – Reisekosten zur CeBit ansetzen</title>
      <description><![CDATA[<p>Wie jedes Jahr &ouml;ffnet die <a href="http://www.cebit.de/" target="_blank">CeBit</a> in Hannover auch 2013 wieder ihre T&uuml;ren f&uuml;r IT-Interessierte. Dabei k&ouml;nnen die Reisekosten zur f&uuml;hrenden Messe f&uuml;r Netzwelt und IT steuerlich geltend gemacht werden. Grunds&auml;tzlich muss man unterscheiden, ob Sie als Arbeitnehmer zur CeBit fahren oder als Selbstst&auml;ndiger bzw. Gewerbetreibender. Letztere k&ouml;nnen in der Regel die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Um den Besuch der Messe als Werbekostenabzug bei nichtselbstst&auml;ndigen T&auml;tigkeiten, also im Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnis zu nutzen, muss in jedem Fall ein beruflicher Anlass vorliegen. Andernfalls erkennen die Finanz&auml;mter die Reisekosten nicht an.</p>
<p><strong>Steuerberater erkl&auml;ren: Was ist ein beruflicher Anlass?</strong></p>
<p>Eine berufliche Veranlassung muss eindeutig nachgewiesen werden. Es muss klar werden, dass Sie nicht aus privatem Interesse auf die CeBit reisen, sondern aus einem beruflichen Grund. Davon kann man in folgenden F&auml;llen ausgehen:</p>
<ul>
<li>Ihre T&auml;tigkeit im Unternehmen ist im Bereich IT und Software. Lassen Sie sich dies vom Betriebsrat oder der Personalabteilung best&auml;tigen. Die CeBit ist f&uuml;r Sie der ideale Ort, um mit Herstellern &uuml;ber individuelle L&ouml;sungen zu reden, die f&uuml;r das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, relevant sind. </li>
<li>Sie sind in einer Projektgruppe, die im Laufe des Jahres&nbsp; IT-Prozesse oder EDV-Projekte zusammen stemmt? Dann fahren Sie doch am besten mit Ihren Kollegen zusammen zur Messe und nehmen gemeinsame Termine mit Ausstellern war. Auch dies ist eine berufliche Veranlassung. </li>
<li>Lassen Sie sich von der Arbeitszeit freistellen, um die CeBit zu besuchen. Als Form der beruflichen Weiterbildung k&ouml;nnen Sie den Besuch der Messe ansetzen.</li>
</ul>
<ul>
</ul>
<p><strong>Welche Kosten k&ouml;nnen Sie ansetzen, wenn eine berufliche Veranlassung vorliegt? </strong></p>
<ul>
<li>Fahrtkosten f&uuml;r Bahn oder Auto</li>
<li>Taxi und &Ouml;PNV in Hannover</li>
<li>Eintritt zur CeBIT</li>
<li>&Uuml;bernachtungskosten </li>
<li>Verpflegungsmehraufwand </li>
<li>Messekatalog</li>
</ul>
<p>Fragen Sie gern einen Steuerberater, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine berufliche Veranlassung vorliegt. Nutzen Sie einfach unser <a href="redaxo://4" title="Steuerberater Suche">kostenloses Formular</a> und finden Sie einen Steuerberater direkt in Ihrer N&auml;he.</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=12</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=12</guid>
      <pubDate>Fri, 8 Mar 2013 17:11:44 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Ideal für Existenzgründer: Steuerberater für Steuer- und Finanzfragen</title>
      <description><![CDATA[<p>Handwerker, Gastronom, Freiberufler oder Dienstleistungsunternehmen &ndash; f&uuml;r Startups sind Steuerberater eine wichtige Hilfe f&uuml;r alle Steuerfragen. Meist k&ouml;nnen Existenzgr&uuml;nder Steuerberater f&uuml;r verschiedene Zwecke beauftragen. So werden viele der Steuerexperten darauf bestrebt sein, die steuerliche Belastung f&uuml;r ihre Mandanten langfristig moderat zu halten. Ob in M&uuml;nchen, Hamburg oder D&uuml;sseldorf &ndash; Steuerberater helfen ihren Mandanten bei steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und bei der Wahl der Rechtsform.<strong> </strong></p>
<p><strong>Steuerberater-Leistungen f&uuml;r Existenzgr&uuml;nder</strong></p>
<ul>
<li>Erstberatung f&uuml;r Existenzgr&uuml;nder</li>
<li>Beratung zu Businessplan und Gesch&auml;ftsidee</li>
<li>Beratung zur Finanz- und Liquidationsplanung</li>
<li>Beratung zur steuerlichen Belastung</li>
<li>&Uuml;bernahme von kaufm&auml;nnischen Aufgaben</li>
<li>Betreuung von Steuererkl&auml;rung und Jahresabschluss</li>
</ul>
<p><strong>Kosten f&uuml;r Existenzgr&uuml;nder bei der Wahl eines Steuerberaters</strong></p>
<p>F&uuml;r die Abrechnung nutzen alle Steuerberater die in Deutschland die neu geregelte <a href="stbgehttp://www.gesetze-im-internet.de/bv/BJNR014420981.html" title="Steuergesetze/Steuerberater f&uuml;r Existenzgr&uuml;nder" target="_blank">Steuerberaterverg&uuml;tungsordnung</a>. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, bietet einen transparenten &Uuml;berblick &uuml;ber die Honorare und regelt die Honorarzahlung zwischen Mandanten und Steuerberater. Dabei k&ouml;nnen die Leistungen des Steuerberaters in folgende Geb&uuml;hrenkategorien eingeordnet werden: erstens Geb&uuml;hren f&uuml;r Allgemeine Hilfeleistungen, zweitens Geb&uuml;hren f&uuml;r die Buchf&uuml;hrung und den Jahresabschluss und drittens Geb&uuml;hren f&uuml;r die au&szlig;ergerichtliche und die gerichtliche Vertretung seines Mandanten.</p>
<p><strong>Sie suchen einen Steuerberater? </strong><br /><a href="redaxo://4" title="Steuerberater Suche">Hier finden Sie &uuml;ber das Kontaktformular garantiert einen Steuerberater f&uuml;r Existenzgr&uuml;nder direkt in Ihrer N&auml;he. </a></p>
<ul>
</ul>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=11</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=11</guid>
      <pubDate>Wed, 6 Mar 2013 17:20:49 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Nebenjob auf selbstständiger Basis</title>
      <description><![CDATA[<p>Wer neben seinem Hauptjob arbeitet, hat Geldeinnahmen aus Nebeneink&uuml;nften. Diese unterliegen grunds&auml;tzlich der Einkommensteuer. Wenn Sie in einen Nebenjob auf selbstst&auml;ndiger Basis arbeiten, werden Sie in der Besteuerung auch in <strong>vollem Umfang als Selbstst&auml;ndiger</strong> behandelt. Das kann Ihnen steuerliche Vorteile bringen.</p>
<p>Sie sind nebenberuflich &Uuml;bungsleiter bzw. Trainer oder Ausbilder, Betreuer oder Erzieher? Dann k&ouml;nnen Sie von der Vereinfachungsregelung profitieren. Wenn Sie Ihre T&auml;tigkeit nur in einem geringen zeitlichen Umfang aus&uuml;ben, sind Sie selbstst&auml;ndig t&auml;tig. F&uuml;r das Finanzamt hei&szlig;t das: Sie d&uuml;rfen diese <strong>T&auml;tigkeit pro Woche h&ouml;chstens sechs Stunden verrichten</strong>. F&uuml;r diese T&auml;tigkeit brauchen Sie dann keine Lohnsteuerkarte vorlegen. Sie sind in der Regel von Sozialversicherungsabgaben befreit. Aber Achtung: Auch selbstst&auml;ndig ausge&uuml;bte Jobs k&ouml;nnen sozialversicherungspflichtig sein. So sind bestimmte selbstst&auml;ndig ausge&uuml;bte Lehrt&auml;tigkeiten oder die T&auml;tigkeit als Erzieher rentenversicherungspflichtig. Fragen Sie am besten beim zust&auml;ndigen Sozialversicherungstr&auml;ger nach.</p>
<p>Wer selbst&auml;ndig im Nebenberuf arbeitet, muss f&uuml;r die Steuererkl&auml;rung eine einfache <strong>Einnahmen-&Uuml;berschuss-Rechnung</strong> erstellen. Aus ihr wird ersichtlich, wie viel Gewinn oder Verlust Sie durch die T&auml;tigkeit erlangt haben. Denkbar ist hierbei, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen.</p>
<p>Wenn Sie auf Honorarbasis arbeiten und Umsatzsteuer verlangen, m&uuml;ssen Sie diese korrigiert um Vorsteuerabz&uuml;ge ans Finanzamt entrichten. Gut zu wissen: Auch, wenn Sie mit Ihrem Nebenjob keine exorbitanten Gewinne erzielen werden &ndash; Ihre Ausgaben f&uuml;r die T&auml;tigkeit k&ouml;nnen Sie ansetzen.</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=10</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=10</guid>
      <pubDate>Wed, 19 Dec 2012 08:45:41 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Korrektes Fahrtenbuch bei Unternehmern</title>
      <description><![CDATA[<p>Wer f&uuml;r sein Gesch&auml;ft mit einem Fahrzeug unterwegs ist, kann dies auch steuerlich als Aufwand ber&uuml;cksichtigen. Aber auf die <strong>formelle und materielle Richtigkeit</strong> kommt es an, will man seine Fahrten in einem Fahrtenbuch festhalten und als Aufwand geltend machen. Alle Ihre Angaben m&uuml;ssen<strong> leicht und einwandfrei nachpr&uuml;fbar</strong> sein und sollten sich auch mit Ihren Belegen f&uuml;r die Fahrten decken.</p>
<p>Achten Sie darauf, folgende Angaben stets korrekt im Fahrtenbuch zu machen:<strong> </strong></p>
<ul>
<li><strong>Wann sind Sie gefahren?</strong> Geben Sie Datum und Uhrzeit anl.</li>
<li><strong>Wohin ging die Fahrt?</strong> Geben Sie die Adresse an.</li>
<li><strong>Weshalb haben Sie die Fahrt angetreten?</strong> Geben Sie einen Grund an.</li>
<li><strong>Wie war der Kilometerstand?</strong> Geben Sie ihn vor und nach der Fahrt an.</li>
<li><strong>Wie viele Kilometer sind Sie gefahren?</strong> Tragen Sie die gefahrenen Kilometer ein.</li>
</ul>
<p>Was ist sonst noch zu beachten? F&uuml;llen Sie Ihr Fahrtenbuch zeitnah aus, am besten gleich t&auml;glich vor und nach einer Fahrt. Auch sind private und dienstliche Fahrten streng zu trennen. Kennzeichnen Sie Ihre Fahrten. F&uuml;r betrieblich veranlasste Fahrten sollten Sie zum Beispiel &bdquo;Abstimmungsgespr&auml;ch bei Firma XY&ldquo; eintragen. Sind die Fahrten privat, so reicht ein kurzer Vermerk &bdquo;Privatfahrt&ldquo;. Auch regelm&auml;&szlig;ige Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst&auml;tte k&ouml;nnen Sie &auml;hnlich kennzeichnen. Wenn Sie einen Kunden regelm&auml;&szlig;ig aufsuchen, ist es auch m&ouml;glich, eine Kundennummer statt der Adresse angeben. Daf&uuml;r muss Ihr Kunde aber mit Name und Adresse in einem Kundenverzeichnis gef&uuml;hrt sein, was dem Fahrtenbuch f&uuml;r das Finanzamt beigelegt werden muss.</p>
<p>Der <strong>Abgleich von Kilometerst&auml;nden und Rechnungsbelegen</strong> f&uuml;r zum Beispiel B&uuml;roeink&auml;ufe muss immer stimmig sein. Auch, wenn Sie eine Werkstatt besuchen, einen Umweg fahren oder einen Zwischenstopp einlegen, sollten Sie dies immer kenntlich machen.</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=9</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=9</guid>
      <pubDate>Tue, 6 Nov 2012 15:40:57 +0100</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Altersvorsorge als Sonderausgabe anrechnen</title>
      <description><![CDATA[<p>Wer f&uuml;rs Alter vorsorgt, kann Steuerverg&uuml;nstigungen daf&uuml;r erhalten. Ob Riester- oder R&uuml;rup-Rente oder Versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds &ndash; Sie haben verschiedene M&ouml;glichkeiten vorzusorgen. Durch das Gesetz zur Altersvorsorge k&ouml;nnen Sie in der Einkommensteuererkl&auml;rung <strong>verschiedene Steuersparpotentiale</strong> nutzen. Am besten lassen Sie sich dazu ausf&uuml;hrlich beraten.</p>
<p>Achten Sie darauf, welchen Vertrag Sie abschlie&szlig;en. Profitieren Sie beispielsweise von der <strong>Riester-Rente</strong>. Zu den eigenen Einzahlungen gew&auml;hrt der Staat Zulagen: <strong>154 Euro Grundzulage</strong> und weitere 185 Euro f&uuml;r jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat. Kinder, die nach dem 01. Januar 2008 geboren sind, erhalten sogar <strong>300 Euro</strong>. Wer die volle Zulage erhalten will, muss vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Beg&uuml;nstigt sind jedoch nur <strong>2.100 Euro. </strong>Dabei werden F&ouml;rderbetr&auml;ge durch den Staat als F&ouml;rderung mitgez&auml;hlt und als Vorsorgeaufwand anerkannt. In der Steuererkl&auml;rung k&ouml;nnen Sie f&uuml;r den Gesamtbetrag aus staatlichen Zulagen und eigenen Zahlungen den Abzug als Sonderausgaben beantragen. Ist die Steuerersparnis durch den Abzug gr&ouml;&szlig;er als die Zulagen, erhalten Sie die Differenz mit der Jahresabrechnung ausgezahlt. Wird die Riester-Rente sp&auml;ter ausgezahlt, ist sie voll steuerpflichtig.</p>
<p>Rentenversicherungen, die Sie ohne F&ouml;rderung erhalten, beinhalten weder Sonderzulagen noch Sonderverg&uuml;nstigungen &ndash; au&szlig;er, Sie haben eine R&uuml;rup-Rente abgeschlossen. Das Prinzip hinter dem Modell ist einfach und fair: Ihre <strong>Sparbeitr&auml;ge k&ouml;nnen Sie schon w&auml;hrend der Ansparphase steuerlich geltend machen</strong>. Beziehen Sie sp&auml;ter Ihre Rentenbeitr&auml;ge, werden diese im Gegenzug besteuert. Wichtig f&uuml;r alle R&uuml;rup-Sparer: Die Auszahlung ist nur als lebenslange monatliche Rente m&ouml;glich, die auch erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen darf. Auch k&ouml;nnen Sie Ihren Rentenanspruch im Falle eines Todes nicht vererben und auch vorher nicht beleihen oder &uuml;bertragen.</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=8</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=8</guid>
      <pubDate>Tue, 9 Oct 2012 05:33:04 +0200</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Abzugsfähige Handwerkerleistungen fürs Zuhause</title>
      <description><![CDATA[<p>Wer sein Zuhause renoviert und daf&uuml;r Handwerker beauftragt, kann 20 Prozent des Arbeitslohns als Ausgabe in der Steuererkl&auml;rung ansetzen. <strong>Maximal sind das 1.200 Euro</strong>. Das Finanzamt erkennt alles an, was mit Renovierung, Erhalt oder Modernisierung zusammenh&auml;ngt.</p>
<p>Gut zu wissen: Nur die Arbeitsleistung sowie Anfahrtskosten und Maschinenmiete k&ouml;nnen steuerlich geltend gemacht werden &ndash; Materialkosten leider nicht. Achten Sie deshalb immer darauf, dass diese Leistungen in der Rechnung auch als separate Posten ausgewiesen werden. Auch sollten Sie immer darauf achten, Ihre <strong>Rechnung zu &uuml;berweisen oder per Lastschrift abbuchen zu lassen</strong>. Barzahlungen k&ouml;nnen leider nicht anerkannt werden.</p>
<p>Diese Handwerksleistungen kennt das Finanzamt beispielsweise an:</p>
<ul>
<li>Sch&ouml;nheitsreparaturen wie Malern, Tapezieren, Lackieren oder Teppichreinigungen</li>
<li>Badmodernisierung und Dachgestaltung</li>
<li>Parkett- und Fliesenverlegung, Fu&szlig;bodenheizung </li>
<li>Fenstertausch</li>
<li>M&ouml;belmontagen</li>
<li>Gas- und Wasserinstallationen</li>
<li>Heizungswartung</li>
<li>Mauerwerkssanierung</li>
<li>Gartengestaltung </li>
<li>Schimmel- oder Sch&auml;dlingsbek&auml;mpfung</li>
<li>Graffiti Beseitigung</li>
</ul>
<p>Auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse k&ouml;nnen sich f&uuml;r Sie steuersparend auswirken. Typische Hausarbeiten sind zum Beispiel Waschen, B&uuml;geln und Putzen oder die Kinderbetreuung. Wer einen 400-Euro-Job vergibt, f&uuml;r den erm&auml;&szlig;igt sich die tarifliche Einkommenssteuer um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen &ndash; aber maximal 510 Euro.</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=7</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=7</guid>
      <pubDate>Sat, 15 Sep 2012 08:00:45 +0200</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Private Umzugskosten beim Jobwechsel berücksichtigen</title>
      <description><![CDATA[<p>Wer f&uuml;r seine Arbeit den Ort wechselt, kann die privaten Umzugskosten f&uuml;r seine Steuererkl&auml;rung ber&uuml;cksichtigen. Ein Umzug ist dann beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsst&auml;tte f&uuml;r den Hin- und R&uuml;ckweg insgesamt um <strong>mindestens eine Stunde </strong>verk&uuml;rzt. Auch die Versetzung in eine andere Stadt oder der Einzug in eine Dienstwohnung sind beruflich veranlasste Gr&uuml;nde f&uuml;r einen Ortswechsel. Gut zu wissen: Auch <strong>Berufseinsteiger</strong>, die nach Ausbildung oder Studium an einem anderen Ort ihre Arbeit beginnen, k&ouml;nnen die Pauschale ansetzen.</p>
<p>In der Regel ist es m&ouml;glich, eine Pauschale f&uuml;r den Umzug anzusetzen. Ohne einen Nachweis k&ouml;nnen Alleinstehende <strong>eine Pauschale von 641 Euro</strong> ansetzen, <strong>Verheiratete 1.283 Euro</strong>. F&uuml;r jede weitere Person im Haushalt kann zus&auml;tzlich ein Beitrag von 283 Euro ber&uuml;cksichtigt werden. Wenn der Arbeitgeber die Kosten f&uuml;r den Umzug tr&auml;gt, gelten alle Kosten, die &uuml;ber die Erstattung bis zur Pauschalbetragsgrenze hinausgehen, als Werbungskosten, die in der Steuererkl&auml;rung mindernd abgesetzt werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Die maximale H&ouml;he der absetzbaren Kosten richtet sich nach dem Gesetz f&uuml;r die Umzugskostenverg&uuml;tung. Folgende Kosten k&ouml;nnen dabei ber&uuml;cksichtigt werden:</p>
<ul>
<li>Bef&ouml;rderungskosten f&uuml;r M&ouml;bel und Einrichtung deutschlandweit</li>
<li>Reisekosten f&uuml;r alle Haushaltsangeh&ouml;rigen, auch Haustiere</li>
<li>&Uuml;bernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekosten f&uuml;r die Wohnungsbesichtigung und den Umzug</li>
<li>Maklergeb&uuml;hren f&uuml;r Wohnung und Tiefgaragenstellplatz</li>
<li>Fortlaufende Mietkosten f&uuml;r die leerstehende alte Wohnung</li>
<li>Beschaffungskosten f&uuml;r einen neuen Herd oder Ofen</li>
<li>Geb&uuml;hren f&uuml;r die Ummeldung von Telefon oder Auto</li>
</ul>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=6</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=6</guid>
      <pubDate>Mon, 27 Aug 2012 21:05:44 +0200</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Pauschalabzug für ehrenamtliche Tätigkeiten</title>
      <description><![CDATA[<p>Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann einen <strong>allgemeinen Freibetrag von 500 Euro pro Jahr</strong> ansetzen.</p>
<p>Das gilt f&uuml;r Einnahmen aus nebenberuflichen T&auml;tigkeiten im gemeinn&uuml;tzigen, mildt&auml;tigen oder kirchlichen Bereich. Der Freibetrag gilt aber nur dann, wenn Sie auch Verg&uuml;tungen f&uuml;r Ihr Engagement erhalten. <strong>Bis zu 500 Euro sind steuerfrei</strong>, alles was dar&uuml;ber liegt, muss auch anteilig versteuert werden. Wer von der Regelung profitiert? Alle Menschen, die zum Beispiel als Vereinsvorst&auml;nde, Platz- oder Ger&auml;tewarte, Kassierer, Kassenwarte, Schreibkr&auml;fte in der Gesch&auml;ftsstelle, Reinigungskr&auml;fte oder Fahrer arbeiten.</p>
<p>Neben der Ehrenamtspauschale gibt es aber auch noch die &Uuml;bungsleiterpauschale f&uuml;r Trainer, Ausbilder, K&uuml;nstler und Pfleger. Wenn Sie &bdquo;nebenberuflich&ldquo; als &Uuml;bungsleiter t&auml;tig sind, bleiben die erzielten Einnahmen h&ouml;chstens bis <strong>zu 2.100 &euro; pro Jahr steuerfrei</strong> (175 &euro; pro Monat). Dies gilt unabh&auml;ngig davon, wie viel Sie au&szlig;erdem mit anderen Jobs verdienen. Die Steuerbefreiung setzt zwar voraus, dass Sie nebenberuflich t&auml;tig sind, sie gilt aber auch, wenn Sie gar keinen Hauptberuf aus&uuml;ben (z. B. als Hausfrau, Student oder Rentner).</p>
<p>Wichtig ist nur, dass Sie f&uuml;r die &Uuml;bungsleitert&auml;tigkeit <strong>nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit</strong> eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs aufbringen. Bitte beachten: Sie k&ouml;nnen nicht f&uuml;r ein und dieselbe nebenberufliche T&auml;tigkeit gleichzeitig die Ehrenamtspauschale oder die &Uuml;bungsleiterpauschale nutzen.</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=5</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=5</guid>
      <pubDate>Thu, 26 Jul 2012 17:48:13 +0200</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Bewirtungskosten für Unternehmen und Freiberufler</title>
      <description><![CDATA[<p>Setzen Sie Bewirtungskosten als Betriebsausgabe an. Wer mit Kunden und Gesch&auml;ftspartnern Termine im Restaurant wahrnimmt, kann die Rechnung daf&uuml;r steuerlich geltend machen. Auch potentielle Kunden k&ouml;nnen bewirtet werden, um k&uuml;nftige Auftr&auml;ge zu erhalten.</p>
<p>Um <strong>Bewirtungskosten</strong> anzusetzen, muss man folgendes beachten:</p>
<ul>
<li>Die Bewirtung muss beruflich oder betrieblich veranlasst sein. Das kann zum Beispiel die Anbahnung eines Gesch&auml;ftsabschlusses oder auch eine Projektbesprechung sein.</li>
<li>Die Bewirtung muss verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig sein. Zu hohe Kosten sind zu vermeiden. Sie darf sich nicht nur auf kleine Betr&auml;ge wie z.B. eine Tasse Kaffee beschr&auml;nken.</li>
<li>Der Rechnungsbeleg muss maschinell erstellt sein. Auf der Rechnung m&uuml;ssen Tag und Ort der Bewirtung stehen, au&szlig;erdem auch Speisen und Getr&auml;nke.</li>
<li>Auch das Trinkgeld muss mit angegeben werden. Achten Sie auch darauf, den Anlass der Bewirtung schriftlich anzumerken.</li>
</ul>
<p>Hat alles seine Ordnung, dann k&ouml;nnen nur <strong>70 % der Kosten zur Gewinnminderung</strong> beitragen. Warum? Unternehmer und Freiberufler m&uuml;ssen die betriebliche Bewirtung um einen privaten Anteil korrigieren. Das sind 30 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen. Wer aber beispielsweise einen Besprechungsraum mietet, kann die Mietkosten daf&uuml;r aber zu 100 Prozent ansetzen.</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=4</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=4</guid>
      <pubDate>Tue, 17 Jul 2012 06:38:52 +0200</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitszimmer in der privaten Wohnung</title>
      <description><![CDATA[<p>Setzen Sie Raumkosten als Betriebsausgabe oder Werbungskosten an. Wer zuhause in seiner Wohnung ein Arbeitszimmer einrichtet, kann dies steuerlich geltend machen. Dabei gilt folgende Regel: Die Kosten f&uuml;r das Arbeitszimmer sind bei der Einkommensteuer als Werbungskosten bis zum Betrag von 1.250 Euro anzuerkennen, wenn Sie f&uuml;r Ihre betriebliche oder berufliche T&auml;tigkeit keinen anderen Arbeitsplatz haben. Daf&uuml;r m&uuml;ssen Sie mindestens<strong> 50 Prozent Ihrer Arbeitszeit im h&auml;uslichen Arbeitszimmer</strong> verbringen.</p>
<p>Wer zum Beispiel als Architekt oder Unternehmensberater selbstst&auml;ndig t&auml;tig ist und das Arbeitszimmer als einzigen Arbeitsort nutzt, kann Betriebsausgaben unbeschr&auml;nkt steuerlich geltend machen. Auch, wenn Sie als Selbstst&auml;ndiger in Ihrem Arbeitszimmer regelm&auml;&szlig;ig Kunden und Gesch&auml;ftspartner empfangen, k&ouml;nnen Sie die <strong>Raumkosten vollst&auml;ndig von der Steuer absetzen</strong>, aber auch nur dann, wenn hier der Mittelpunkt Ihrer beruflichen und betrieblichen T&auml;tigkeit liegt.</p>
<p>Die H&ouml;he Ihrer Raumkosten ermitteln Sie anteilig zur Fl&auml;che Ihrer Wohnung. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht dies. Angenommen, Ihre Wohnung ist insgesamt 70 Quadratmeter gro&szlig;, Ihr Arbeitszimmer 7 Quadratmeter. Daraus ergibt sich ein Anteil von 10 Prozent, die Sie von Ihren Raumkosten f&uuml;r das Arbeitszimmer anrechnen k&ouml;nnen. Dazu geh&ouml;ren Miete und Neben- und Instandhaltungskosten, wie Wasser, Strom oder Abschreibungen. <strong>Auch Arbeitsmittel k&ouml;nnen Sie steuerlich ansetzen</strong>. Luxusgegenst&auml;nde d&uuml;rfen nicht angesetzt werden. Das sind beispielsweise Kunstgegenst&auml;nde zur Dekoration des Zimmers, die zur privaten Lebensgestaltung des Selbstst&auml;ndigen z&auml;hlen.</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=3</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=3</guid>
      <pubDate>Sat, 30 Jun 2012 05:03:19 +0200</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Entfernungs-Pauschale für den Weg zur Arbeit</title>
      <description><![CDATA[<p>Jeder Kilometer zur Ihrem Arbeitsplatz zahlt sich aus als Werbungskosten. Ganz gleich, ob Sie mit Auto, Bahn oder Fahrrad zur Arbeit fahren &ndash; Sie k&ouml;nnen die <strong>verkehrsmittelunabh&auml;ngige Entfernungspauschale</strong> nutzen. In der Anlage N Ihrer Steuererkl&auml;rung machen Sie Angaben zu jedem Kilometer, den Sie t&auml;glich hin- und zur&uuml;ckgefahren sind. Gut zu wissen: Diese Regelung gilt auch f&uuml;r Arbeitnehmer mit <strong>doppelter Haushaltsf&uuml;hrung</strong>.</p>
<p>Wir vermitteln Ihnen einen <strong>Steuerberater in Ihrer N&auml;he</strong>, der Ihnen mit Rat und Tat f&uuml;r die Einkommensteuererkl&auml;rung zur Seite steht. So k&ouml;nnen Sie Ihre <strong>Werbungskosten</strong> optimal steuerlich geltend machen. Wussten Sie zum Beispiel, dass es f&uuml;r die <strong>Pendlerpauschale</strong> grunds&auml;tzlich keine Rolle spielt, ob Ihnen Kosten bei der Fahrt zur Arbeit Kosten entstehen? Bei Fahrgemeinschaften kann jeder Fahrer oder Mitfahrer selbst f&uuml;r seinen Weg von der Wohnung zur Arbeitsst&auml;tte die Entfernungspauschale ansetzen. Das gilt auch f&uuml;r Ehepartner, die beide gemeinsam zur Arbeit fahren, selbst wenn sie im gleichen Unternehmen arbeiten.</p>
<p>Menschen mit gesundheitlichen Einschr&auml;nkungen oder Behinderungen k&ouml;nnen statt der Entfernungspauschale auch tats&auml;chlich angefallene Fahrtkosten ansetzen. Selbstverst&auml;ndlich k&ouml;nnen Sie auch als Nutzer &ouml;ffentlicher Verkehrsmittel die <strong>Kosten f&uuml;r die Monatskarte oder Bahnfahrten </strong>geltend machen. Wer mit dem eigenen Pkw f&auml;hrt, sollte pr&uuml;fen, ob der angefahrene Arbeitsplatz eine regelm&auml;&szlig;ige Arbeitsst&auml;tte ist. Falls nicht, so k&ouml;nnen Sie die h&ouml;here Reisekostenpauschale und Verpflegungskosten absetzen.</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=2</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=2</guid>
      <pubDate>Fri, 15 Jun 2012 10:39:27 +0200</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title>Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter</title>
      <description><![CDATA[<p>Wenn Sie als Unternehmer, Freiberufler oder Selbstst&auml;ndiger Eink&auml;ufe t&auml;tigen, k&ouml;nnen Sie diese steuerlich als Abschreibung geltend machen. Eine Abschreibung stellt einen Teil des betrieblichen Aufwands in Ihrem Unternehmen dar und schm&auml;lert Ihren Gewinn. Mit Abschreibungen erfassen Sie Ihren betrieblichen Werteverzehr und verteilen die <strong>Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer</strong> von Wirtschaftsg&uuml;tern.</p>
<p>Degressive Abschreibungen sind seit 2011 abgeschafft (&sect;7 Abs. 2 EStG). Sie k&ouml;nnen Ihre Wirtschaftsg&uuml;ter aber <strong>linear abschreiben</strong>. Sie betr&auml;gt f&uuml;r jeden Monat 1/12. Kaufen Sie also im Januar ein Wirtschaftsgut, dann betr&auml;gt die Abschreibung 12/12. Findet der Kauf erst im September statt, dann betr&auml;gt die Abschreibung 4/12 (&sect;7 Absatz 1 EStG).&nbsp; Nutzen Sie auch die Sonder-Abschreibung nach &sect;7g EStG: Zus&auml;tzlich zur normalen Abschreibung k&ouml;nnen Sie weitere 20 Prozent abschreiben, wenn Ihr Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres maximal 235.000 Euro betrug.</p>
<p><strong>Nutzen Sie die Pool-Methode f&uuml;r Ihre GWG</strong> (&sect; 6 Abs. 2a EStG). Wenn Ihre Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro liegen, k&ouml;nnen Sie diese pro Wirtschaftsgut auf einen Sammelposten aufnehmen, der je Wirtschaftsjahr gef&uuml;hrt wird. Dieser Sammelposten wird ab dem Jahr der Anschaffung gleichm&auml;&szlig;ig mit 20 Prozent abgeschrieben, was auch oft als Pool-Abschreibung bezeichnet wird. Sie k&ouml;nnen jedes Jahr zwischen einer Sofortabschreibung oder Poolabschreibung w&auml;hlen. Methode gilt dann f&uuml;r alle Neuanschaffungen des Jahres.</p>]]></description>
      <link>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=1</link>
      <author>franke@steuerberatervermittlung.com (Silvia Franke)</author>
      <guid>http://www.steuerberatervermittlung.com/15-0-Blog.html?post_id=1</guid>
      <pubDate>Sun, 22 Apr 2012 18:58:08 +0200</pubDate>
    </item>
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